[101014-03]
Das MiLoG selbst enthält keine Regelung, welche Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn zählen und welche nicht. Wie der Mindestlohn also genau berechnet wird ist eine Frage, auf die noch näher einzugehen sein wird.
Sicherlich dürften beim Mindestlohn nicht zu berücksichtigen sein: