Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist Partner der Deutschen Bahn. Über den gemeinsamen Rahmenvertrag werden die Bedingungen sowie die bundesweit gültigen Preise für Fahrten bei Zugunregelmäßigkeiten und Personalfahrten bestimmt. Der Bundesverband bündelt die Leistungen des Gewerbes und sorgt so dafür, dass wir für die Mobilitätsnachfrage ein passendes und flächendeckendes Angebot unterbreiten können.

Wir dürfen Ihnen heute mitteilen, dass ab dem 1. März 2023 neue Preise gelten. Diese finden außerhalb des Pflichtfahrgebiets Anwendung (innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt weiterhin der Taxitarif).

Ab 1. März 2023 gilt:
Normal: 1,04 EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Großraum: 1,18 EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Damit steigen die Netto-Preise um 7 Cent beim Normal-Taxi und 9 Cent beim Großraum-Fahrzeug. Zuletzt waren zum 1. Juni 2022 die Preise angehoben worden. Damit hatten Bundesverband und Bahn auf außergewöhnlich gestiegene Energie- und Personalkosten regiert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt die Preissteigerung insgesamt bei 15,6 Prozent.

Der Preis gilt einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten. Ab dem 1.3.2023 entfallen zusätzlich die Systemkosten in Höhe von 5 Prozent auf digital abgerechnete Fahrten. Damit wollen Bundesverband und Bahn den Anreiz stärken, die digitalen Gutscheine zu nutzen und die Prozesse schneller zu digitalisieren.

Alle Informationen rund um die Abrechnung der Bahnfahrten finden Sie auch online unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner