- Novellierung der Berufszugangsverordnung PBefG seit 5. März 2013 in Kraft!
- Aus der Rechtsprechung:
- Ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden darf ein Taxiunternehmer keine Taxis schicken, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält!
- Park & Fly bedarf Genehmigungen
- Lukrative Vorteile exklusiv für BZP-Mitglieder*
- Weiterhin Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten, jedoch keine Sanktionierung
- Ford-Fiegl legt zum Frühjahr 2013 wieder attraktive Aktionen auf!
- TAXIFAHREN – Hier und auf der ganzen Welt
04_13 Anlage Berufszugangsverordnung