1. Novellierung der Berufszugangsverordnung PBefG seit 5. März 2013 in Kraft!
  2. Aus der Rechtsprechung:
    1. Ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden darf ein Taxiunternehmer keine Taxis schicken, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält!
    2. Park & Fly bedarf Genehmigungen
  3. Lukrative Vorteile exklusiv für BZP-Mitglieder*
  4. Weiterhin Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten, jedoch keine Sanktionierung
  5. Ford-Fiegl legt zum Frühjahr 2013 wieder attraktive Aktionen auf!
  6. TAXIFAHREN – Hier und auf der ganzen Welt

04_13 Anlage Berufszugangsverordnung

04_13 Anlage Angebot Fiegl

04_13 Anlage Leseprobe und Preise

Rundschreiben/Taxi-Mietwagen 2013/04_13.pdf