Ergänzungsvereinbarungen: Zuschläge auch gegenüber der DAK abrechenbar
Auf Rückfrage beim vdek wurde uns eben mitgeteilt, dass der Zuschlag gemäß der Ergänzungsvereinbarung auch mit der DAK abgerechnet werden kann.
Auf Rückfrage beim vdek wurde uns eben mitgeteilt, dass der Zuschlag gemäß der Ergänzungsvereinbarung auch mit der DAK abgerechnet werden kann.
Ergänzungsvereinbarung vdek, IKK classic, BKK, Knappschaft und DGUV für Baden-Württemberg Ergänzungsvereinbarung AOK und SLFG für Baden-Württemberg Ergänzungsvereinbarung AOK und SLFG für Freiburg
Wir möchten Sie heute nochmals über den aktuellen Stand in Sachen Zuschläge bei Krankenfahrten informieren. Noch liegen uns die endgültigen Vereinbarungen nicht vor, es zeichnet sich jedoch folgendes ab: Mit der AOK und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird es voraussichtlich eine Vereinbarung geben, nach der Fahrten ab dem 15.04.2022 - 15.05.2022 mit einem Zuschlag abgerechnet werden können. Dazu wird es wieder eigene Positionsnummern geben. Mit den Ersatzkassen scheint eine Vereinbarung möglich, nach der Fahrten vom 01.04.2022 - 30.04.2022 mit einem Zuschlag abgerechnet werden können. Wenn möglich, warten Sie mit den Abrechnungen noch
BZP-Taxi-New
Wie bereits mitgeteilt laufen aktuell Gespräche mit der AOK und den Ersatzkassen, die sich vom vdek vertreten lassen. Inhalt der Gespräche ist ein „Zuschlag“ auf die aktuellen km-Preise auf Grund der Kraftstoffpreisentwicklung. Noch gibt es leider kein Ergebnis, dennoch möchten wir Sie heute darauf hinweisen, dass es möglich scheint, dass wir insbesondere mit dem vdek zu einer Regelung kommen, die bei Fahrten ab dem 01.04.2022 einen Zuschlag gewährt. Wer mit der Abrechnung der Fahrten im April noch einige Tage warten kann, sollte dies tun, um Nachberechnungen zu vermeiden. Wir hoffen, dass wir spätestens im Laufe
ar_10_22_Bund_beschlieszt_Energiepauschale(1)
Rundschreiben finden Sie unter Mitgliederinformation - aktuelle Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die neue Rechtsverordnung des Landratsamtes Heilbronn vom 11. Februar 2022, in der die Beförderungsentgelte neu geregelt werden. Die Rechtsverordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Wir bitten um Berücksichtigung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Tobias Lang Geschäftsführer Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die neue Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut vom 4. März 2022, in der die Beförderungsentgelte neu geregelt werden. Bis auf die Kilometervergütung (beantragt waren 1,45 €/km) wurde allen unseren Antragspunkten stattgegeben. Die Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Wir bitten um Berücksichtigung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Tobias Lang Geschäftsführer Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V.
Sehr geehrte Mitglieder, zur aktuellen Stunde ist es wichtiger denn je, gemeinsam das Gewerbe in der Politik, der Verwaltung, den Medien und gegenüber Kostenträgern zu vertreten. Wir setzen uns derzeit insbesondere bei der Politik – sei es auf Bundes- oder Landesebene – dafür ein, dass bundesweite Lösungen für die Kraftstoffpreisexplosion nicht nur gesucht sondern auch gefunden werden. Das dies gelingt können wir nicht versprechen, aber wir können uns allen versprechen, dass wir es mit ganzer Kraft suchen werden. Auch bei den Krankenkassen sprechen wir die Problematik aktiv an. Insbesondere mit der AOK haben wir bereits