Landkreis Waldshut: Neuer Taxentarif ab 1.7.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die neue Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut vom 4. März 2022, in der die Beförderungsentgelte neu geregelt werden. Bis auf die Kilometervergütung (beantragt waren 1,45 €/km) wurde allen unseren Antragspunkten stattgegeben. Die Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Wir bitten um Berücksichtigung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Tobias Lang Geschäftsführer Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V.