Nr. 04 vom 20.03.2013
Novellierung der Berufszugangsverordnung PBefG seit 5. März 2013 in Kraft! Aus der Rechtsprechung: Ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden darf ein Taxiunternehmer keine Taxis schicken, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält! Park & Fly bedarf Genehmigungen Lukrative Vorteile exklusiv für BZP-Mitglieder* Weiterhin Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten, jedoch keine Sanktionierung Ford-Fiegl legt zum Frühjahr 2013 wieder attraktive Aktionen auf! TAXIFAHREN - Hier und auf der ganzen Welt 04_13 Anlage Berufszugangsverordnung 04_13 Anlage Angebot Fiegl 04_13 Anlage Leseprobe und PreiseRundschreiben/Taxi-Mietwagen 2013/04_13.pdf