Sehr geehrte Freiburger Mitglieder,

die bestehende Sondervereinbarung Freiburg in Form einer Pauschalpreisvereinbarung für Krankenfahrten wird nicht fortgesetzt.

Was bedeutet das für Sie? Künftig werden alle Krankenfahrten nach der Preisvereinbarung für Baden-Württemberg abgerechnet – als Anlage beigefügt. Diese hat eine aktuelle Laufzeit vom 01.10.2022 – 30.04.2023.

Für Fahrten innerhalb des Tarifgeltungsbereiches gilt grundsätzlich der Taxitarif. Allerdings gilt dort, wo eine Sondervereinbarung von der unteren Verkehrsbehörde genehmigt wird, ein Abschlag von 5 % auf den Gesamtfahrpreis.

Beispiel: Preis laut Taxameter: 20,00 € – Abschlag 1,00 €.

Achtung: Dies gilt allerdings erst, wenn die Genehmigung der unteren Verkehrsbehörde erteilt wurde, worüber wir Sie umgehend informieren werden.

Bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gilt somit für Fahrten im Tarifgeltungsbereich der Taxitarif ohne Abschlag.