Neue Preisvereinbarung für Krankenfahrten mit AOK / SVLFG

 

Die o.g. Landratsämter haben die Sondervereinbarung ab dem 1.1.2026 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss.