Sehr geehrte Mitglieder,

wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich bei Krankenfahrten zur Dialyse und zur onkologischen Strahlen-/Chemotherapie laut Gesetz um genehmigungspflichtige Fahrten.
Zur Vereinfachung des Verfahrens hatte die KNAPPSCHAFT eine Zeit lang das Genehmigungsverfahren teilweise in den Abrechnungsprozess integriert. Über einen unserer Schwesterverbände haben wir nun eine schriftliche Rückmeldung der KNAPPSCHAFT erhalten, dass diese Sonderregelung zum 31.12.2025 aufgegeben wurde. Unsere eigene Anfrage blieb bislang leider unbeantwortet. Vielen Dank an die Kollegen/innen.

Im Antwortschreiben der KNAPPSCHAFT heißt es:

„Damit gelten für die Genehmigungspflicht insbesondere für Fahrten zur ambulanten Behandlung die gleichen Regelungen wie bei den übrigen Krankenkassen.
Wir bitten (Sie) daher Ihre Mitgliedsunternehmen darauf hinzuweisen, dass sämtliche Serienfahrten wieder zur Genehmigung bei der Knappschafft einzureichen sind.“

Bitte informieren Sie daher Ihre bei der KNAPPSCHAFT versicherten Serienfahrten-Patienten, dass seit 1.1.2026 sämtliche Serienfahrten vor Fahrtantritt zur Genehmigung bei der KNAPPSCHAFT einzureichen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team des
Verband des Verkehrsgewerbes
Baden e.V.