Sondervereinbarung mit AOK / SVLFG von der Stadt Heidelberg genehmigt
Die Stadt Heidelberg hat die Sondervereinbarung ab dem 1.1.2026 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss. Für bestehende Mitglieder ist die Sondervereinbarung im geschlossenen Mitgliederbereich zugänglich. Interessierte Unternehmen können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden.
