10 Juli 2023

Informationsschreiben der DAK zur Abrechnungssystematik bei genehmigungspflichtigen Fahrten

Von |2024-02-20T11:44:30+01:00Juli 10th, 2023|Taxi-Mietwagen 2023|

Deckblatt für Zusendung an DAK DAK-Infos zur Abrechnung von gefahrenen Kilometern2 Sehr geehrte Verbandsmitglieder, anbei erhalten Sie ein Informationsschreiben der DAK zur Abrechnungssystematik bei genehmigungspflichtigen Fahrten. Kurz: Die Besetztkilometer der Fahrt werden automatisch verdoppelt, um dem System der gefahrenen Kilometer gerecht zu werden. Der Knackpunkt sind aber die Kilometer, die für Anfahrten und die Rückkehr zum Betriebssitz gefahren werden. Wenn diese zusammen 15 km übersteigen, kommt es zur Absetzung, d.h. die von Ihnen tatsächlich gefahrenen Kilometer werden gekürzt. Um diesen Fall zu verhindern, müssten Sie - wie im Schreiben ausgeführt - im Vorfeld der Abrechnung tätig werden.

22 Juni 2023

Einladung Veranstaltung zu Krankenfahrten

Von |2023-07-27T12:19:09+02:00Juni 22nd, 2023|Taxi-Mietwagen 2023|

Sehr geehrte Verbandsmitglieder, die IKK hat uns einen Vertragsentwurf für einen Krankenfahrtentarif mit feststehenden Rollstühlen zukommen lassen. Da auch innerhalb unseres Verbandes seit längerer Zeit über eine Vereinheitlichung der Rollstuhltarife diskutiert wird und nun erstmals ein solches Tarifangebot vorliegt, möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns mit Ihnen direkt darüber auszutauschen. Daher möchten wir Sie zu einem Gesprächsabend am 12. Juli einladen. Das Treffen soll im Raum Offenburg stattfinden. Über den genauen Ort und die Uhrzeit werden wir Sie in Kürze informieren. Um die Veranstaltung planen zu können, schicken Sie uns bei Interesse bitte unbedingt Ihre

25 Mai 2023

Baden-Württemberg toleriert Masken bei Taxifahrten

Von |2023-07-27T12:20:14+02:00Mai 25th, 2023|News, Pressemitteilungen, Taxi-Mietwagen 2023|

Der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V. konnte endlich klären, unter welchen Umständen die Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen weiterhin freiwillig eine Maske tragen dürfen, um sich vor Infektionen zu schützen. Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hat dem Verband mitgeteilt, nach seiner Auffassung werde das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Straßenverkehr aus Infektionsschutzgründen nicht vom Verhüllungsverbot des Paragrafen 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst. Beim Tragen eines Mund- und Nasenschutzes seien in der Regel bestimmte Gesichtspartien wie Augen, Stirn, Ohre und Haare noch zu erkennen, was zur Feststellung der Identität

12 Mai 2023

Tragen von Masken in Taxis und Mietwägen

Von |2023-05-22T11:26:20+02:00Mai 12th, 2023|Taxi-Mietwagen 2023|

Folgende Information haben wir aus dem Verkehrsministerium zum freiwilligen Tragen von Masken in Taxis und Mietwägen bekommen: "Nach Auffassung des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg  wird das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Straßenverkehr aus Infektionsschutzgründen nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber bestimmte Gesichtspartien wie Augen, Stirn, Ohren und Haare noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Am Steuer muss der Atemschutz also so getragen werden,

08 Mai 2023

Ergänzungsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW)

Von |2023-05-15T11:22:47+02:00Mai 8th, 2023|Allgemein, Taxi-Mietwagen 2023|

Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass die Ergänzungsvereinbarung mit der DRV – diese war befristet bis 30.04.2023 – unverändert bis Jahresende fortgesetzt wird. Mit Wirkung zum 1.1.2024 werden wir im Herbst diesen Jahres in Verhandlungen gehen. Den Rahmenvertrag mit der Ergänzungsvereinbarung finden Sie – wie gewohnt – im Downloadbereich unserer Homepage.

03 Mai 2023

Neue Rahmenvereinbarung mit der AOK und SVLFG

Von |2023-06-14T10:48:31+02:00Mai 3rd, 2023|Allgemein, Taxi-Mietwagen 2023|

Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg und der Landwirtschaftliche Krankenkasse eine neue Rahmenvereinbarung bei Krankenfahrten als Sitzendfahrten abschließen. Die Vereinbarung gilt für Fahrten ab dem 1.5.2023 und endet am 30.6.2024. Beitritt: Alle Leistungserbringer, die der alten Rahmenvereinbarung vom 19.04.2021 beigetreten sind, gelten automatisch auch dieser Rahmenvereinbarung als Nachfolgevereinbarung beigetreten, sofern diese den Verpflichtungsschein zur Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1) bis zum 31.05.2023 bei den Krankenkassen vorlegen. Folgende neue Preise für Fahrten mit Taxen außerhalb des Pflichtfahrbereichs und Fahrten mit Mietwagen konnten wir erzielen (Anlage 3 der Vereinbarung): Bei Fahrten mit Taxen im Pflichtfahrbereich bleibt es