Wir konnten nach schwierigen Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg und der Landwirtschaftliche Krankenkasse eine neue Rahmenvereinbarung bei Krankenfahrten als Sitzendfahrten abschließen.

Die Vereinbarung gilt für Fahrten ab dem 1.5.2023 und endet am 30.6.2024.
Beitritt: Alle Leistungserbringer, die der alten Rahmenvereinbarung vom 19.04.2021 beigetreten sind, gelten automatisch auch dieser Rahmenvereinbarung als Nachfolgevereinbarung beigetreten, sofern diese den Verpflichtungsschein zur Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1) bis zum 31.05.2023 bei den Krankenkassen vorlegen.

Folgende neue Preise für Fahrten mit Taxen außerhalb des Pflichtfahrbereichs und Fahrten mit Mietwagen konnten wir erzielen (Anlage 3 der Vereinbarung):

Bei Fahrten mit Taxen im Pflichtfahrbereich bleibt es bei der bisherigen Regelung.
(d.h. 5% Abschlag bei Zulässigkeit von Sondervereinbarungen – zum Zeitpunkt des jeweiligen In-Kraft-Tretens dieser Regelung siehe Anlage 2).

Bitte beachten Sie, dass zu den Abrechnungsdaten (§ 8 Abrechnung, Abs. 6) u.a. die Schlüsselnummer dieser Vereinbarung AC/TK (46/01/100) zählt. Diese ist anzugeben.

Außerdem wurde eine automatische Preisanpassung (Anlage 3, Nr. 5) vereinbart. Diese lautet:
Erhöht sich der Mindestlohn ab 1.1.2024 auf über 12,50 Euro, erhöht sich auch der Grundpreis.
Wir informieren Sie gesondert, wenn dies eintreten sollte.

Anlage 1 Verpflichtungsschein

Anlage 2