Jahrelanger Rechtsstreit um Transport zum Flughafen Zürich-Kloten beendet
Mit Urteil vom 1. September 2022 hat das Verwaltungsgericht eine lange offene Frage bezüglich grenzüberschreitenden Taxifahrten von Deutschland zum Flughafen Kloten, Schweiz, geklärt. Dieser Entscheid ist ein wegweisendes Urteil für Taxiunternehmer aus Deutschland und Österreich, welche Passagiere an den Flughafen Kloten befördern. Das Verwaltungsgericht hat dabei zunächst festgehalten, dass das spezielle «Vereinbarung zwischen dem Eidgenössichen Post- und Eisenbahndepartement und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland über den gewerblichen Strassenpersonen- und -güterverkehr vom 17. Dezember 1952 (nachfolgend «Vereinbarung CH-DE») dem strengeren Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union vom 21. Juni 1999 (nachfolgend