Sondervereinbarung vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt
Das Landratsamt hat die Sondervereinbarung zum 19. Juli 2023 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet abgerechnet und der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss.
Das Landratsamt hat die Sondervereinbarung zum 19. Juli 2023 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet abgerechnet und der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss.
Am 30. Juni hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO verbreitet. Hierzu hatten wir vorab am 11. April Stellung genommen. Gestern hat sich der Ausschuss Technik & Digitalisierung des BVTM hiermit erneut befasst und wir möchten Sie gerne bestmöglich informieren: Das BMF hat keine der von uns (und auch von den namhaften Herstellern) angemahnten Korrekturen am Anwendungserlass vorgenommen. Unsere Stellungnahme wurde insoweit ignoriert. An unserer Bewertung ändert sich insofern nichts: „Anpassungs- und/oder Klarstellungsbedarf besteht mit Blick auf einen umfassenden Adressatenkreis der erstens sicherstellt, dass alle Taxen und Mietwagen ausnahmslos in
Heute waren zum Klima-Dialog Verkehr der SPD Landtagsfraktion nach Stuttgart eingeladen. Wie können Klimaziele im Sektor Verkehr wirklich erreicht werden? Was kann Politik und was Gesellschaft dazu beitragen? Gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Didier konnten wir unsere Sicht und Anforderungen an die Politik darstellen. Herzlichen Dank an die Landtagsfraktion und stellvertretend an Andreas Stoch für eine sehr gelungene Veranstaltung.
RV AOK SVLFG_010523
Sie erhalten die Rahmenvereinbarung mit der AOK und SVLFG mit Mietwagen im Landkreis Lörrach ab dem 1.5.2023. Diese und weitere Rahmenvereinbarungen sind in unserem Downloadbereich abrufbar. RV AOK SVLFG LK Lö_010523_300624
Deckblatt für Zusendung an DAK DAK-Infos zur Abrechnung von gefahrenen Kilometern2 Sehr geehrte Verbandsmitglieder, anbei erhalten Sie ein Informationsschreiben der DAK zur Abrechnungssystematik bei genehmigungspflichtigen Fahrten. Kurz: Die Besetztkilometer der Fahrt werden automatisch verdoppelt, um dem System der gefahrenen Kilometer gerecht zu werden. Der Knackpunkt sind aber die Kilometer, die für Anfahrten und die Rückkehr zum Betriebssitz gefahren werden. Wenn diese zusammen 15 km übersteigen, kommt es zur Absetzung, d.h. die von Ihnen tatsächlich gefahrenen Kilometer werden gekürzt. Um diesen Fall zu verhindern, müssten Sie - wie im Schreiben ausgeführt - im Vorfeld der Abrechnung tätig werden.
RV AOK SVLFG LK Lö_010523_300624
Gestern haben wir uns in Bühl mit der Firma Via Solutions Südwest GmbH & Co. KG zum Thema Falschparker und Verkehrssicherheit auf Parkplätzen und Rastplätzen entlang der Autobahn A5 ausgetauscht. Wir waren uns einig, dass falsch parkende LKW eine große Gefahr für den übrigen Verkehr darstellen, die Fahrer andererseits aber auch kaum Alternativen haben, um ihre Ruhezeiten einhalten zu können. Einzige Lösung können nur mehr Parkflächen an der Autobahn und in einem erreichbaren Bereich entlang der Autobahn sein. Hier gilt es, Flächen zu identifizieren und mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Wir danken den
Mitgliederversammlung und parlamentarischerer Abend des #BVTM in Berlin. Tolle Veranstaltung mit „Badischem Akzent“ durch unsere Vorsitzende Bärbel von Teuffel in Sachen Taxi im ländlichen Raum.
Sehr geehrte Verbandsmitglieder, die IKK hat uns einen Vertragsentwurf für einen Krankenfahrtentarif mit feststehenden Rollstühlen zukommen lassen. Da auch innerhalb unseres Verbandes seit längerer Zeit über eine Vereinheitlichung der Rollstuhltarife diskutiert wird und nun erstmals ein solches Tarifangebot vorliegt, möchten wir die Gelegenheit nutzen, uns mit Ihnen direkt darüber auszutauschen. Daher möchten wir Sie zu einem Gesprächsabend am 12. Juli einladen. Das Treffen soll im Raum Offenburg stattfinden. Über den genauen Ort und die Uhrzeit werden wir Sie in Kürze informieren. Um die Veranstaltung planen zu können, schicken Sie uns bei Interesse bitte unbedingt Ihre