TSE-Pflicht, Meldepflicht und Ausnahmegenehmigung
Sehr geehrte Mitglieder, unser Schwesterverband im Rheinland - der VDV - hat heute nochmals eine Übersicht zu den aktuellen Anforderungen zur TSE erstellt, die wir an Sie weiterleiten dürfen: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie nochmal über die aktuellen Anforderungen zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die damit verbundene Meldepflicht und Besonderheiten bei Ausnahmegenehmigungen für Mietwagenunternehmen informieren: 1. Hintergrund – Was ist die TSE? Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitskomponente, die elektronische Aufzeichnungen in Taxametern, Wegstreckenzählern oder vergleichbaren Systemen manipulationssicher macht. Die TSE ist verpflichtend nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung