31 Mai 2023

VV Baden: Gutachten bestätigt Notwendigkeit des Freiburger Stadttunnels – notwendige Infrastrukturprojekte beschleunigen

Von |2023-05-31T12:13:09+02:00Mai 31st, 2023|Allgemein, News, Pressemitteilungen|

VV Baden: Gutachten bestätigt Notwendigkeit des Freiburger Stadttunnels – notwendige Infrastrukturprojekte beschleunigen Der Verband des Verkehrsgewerbes Baden fordert die Autobahn GmbH nach dem nun veröffentlichten Gutachten von Wulf Hahn von der Marburger Agentur Regio-Consult auf, die Planungen für einen Stadttunnel in Freiburg zu intensivieren, um die Stadt schnell zu entlasten. Ebenso müssen weitere dringend notwendige Projekte wie etwa der Ausbau der A5, der A6 und der B31 am Bodensee oder der Neubau der A98 beschleunigt werden, um den allgemein erweiterten Verkehrszuwachs bewältigen zu können. Dazu der Geschäftsführer Tobias Lang: „Das Gutachten zeigt noch einmal sehr

26 Mai 2023

Bewerbertag in Lörrach

Von |2023-07-06T10:50:21+02:00Mai 26th, 2023|News|

Aktiv gegen den #Fahrermangel! Ein Beitrag können Bewerbertage in Zusammenarbeit mit der #Agentur für Arbeit sein. Ein solcher fand diese Woche in #Lörrach statt. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Lörrach und Unternehmen aus der Region konnte der Verband für die Qualifikation zum/zur Fahrer/in werben. Eine erfolgreiche Veranstaltung, die einen großen Dank an alle Mitwirkenden verdient hat.

25 Mai 2023

Baden-Württemberg toleriert Masken bei Taxifahrten

Von |2023-07-27T12:20:14+02:00Mai 25th, 2023|News, Pressemitteilungen, Taxi-Mietwagen 2023|

Der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V. konnte endlich klären, unter welchen Umständen die Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen weiterhin freiwillig eine Maske tragen dürfen, um sich vor Infektionen zu schützen. Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hat dem Verband mitgeteilt, nach seiner Auffassung werde das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Straßenverkehr aus Infektionsschutzgründen nicht vom Verhüllungsverbot des Paragrafen 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst. Beim Tragen eines Mund- und Nasenschutzes seien in der Regel bestimmte Gesichtspartien wie Augen, Stirn, Ohre und Haare noch zu erkennen, was zur Feststellung der Identität

12 Mai 2023

Tragen von Masken in Taxis und Mietwägen

Von |2023-05-22T11:26:20+02:00Mai 12th, 2023|Taxi-Mietwagen 2023|

Folgende Information haben wir aus dem Verkehrsministerium zum freiwilligen Tragen von Masken in Taxis und Mietwägen bekommen: "Nach Auffassung des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg  wird das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Straßenverkehr aus Infektionsschutzgründen nicht vom Verhüllungsverbot des § 23 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber bestimmte Gesichtspartien wie Augen, Stirn, Ohren und Haare noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Identität von entsprechenden Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Am Steuer muss der Atemschutz also so getragen werden,