Sondervereinbarung von den Landratsämter Lörrach, Konstanz und Waldshut genehmigt
Die Landratsämter Lörrach, Konstanz und Waldshut haben die Sondervereinbarung ab dem 1.5.2023 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet abgerechnet und der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss.
