Preisvereinbarung AOK/SVLFG
Sehr geehrte Verbandsmitglieder, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir, wie bereits angekündigt, mit der AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) eine neue Preisvereinbarung abgeschlossen haben. Sie beinhaltet neu verhandelten Vergütungen für Krankenfahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz mit Taxi/Mietwagen. Die Laufzeit wurde vom 01.10.2022 bis 30.04.2023 vereinbart. Die neue Rahmenvereinbarung haben wir dieses Mail angehangen. Für die Abrechnung mittels Elektronischem Datenträgeraustausch (DTA) verwenden Sie bitte für Fahrten ab dem 01.10.2022 weiterhin die Vertrags-Nr. (AC/TK) 46/01/100. Das aktuell gültige Positionsnummern-Verzeichnis Anlage 4a bzw. Anlage 4b des laufenden