Sondervereinbarung mit AOK / SVLFG vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt
Das Landratsamt Ortenaukreis hat die Sondervereinbarung ab dem 1.1.2026 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss. Für bestehende Mitglieder ist die Sondervereinbarung im geschlossenen Mitgliederbereich zugänglich. Interessierte Unternehmen können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden. Anbei finden Sie unsere Kontaktdaten. E-Mail: verband@vv-baden.de Telefon: 0761 70523-0
