Neuer Taxentarif Freudenstadt
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der neue Taxentarif für den Landkreis Freudenstadt - dieser tritt am 1. September 2026 in Kraft, veröffentlicht ist.
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der neue Taxentarif für den Landkreis Freudenstadt - dieser tritt am 1. September 2026 in Kraft, veröffentlicht ist.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der BGH mit seinem heutigen Urteil zur Rückkehrpflicht ein wichtiges Signal zur Stärkung des Taxigewerbes gesetzt hat. Anders als Taxis müssen Mietwagen von Anbietern wie Uber unmittelbar nach einer Fahrgastbeförderung zum Betriebssitz zurückkehren. Damit bestätigt der BGH die Urteile der Vorinstanzen, die die Rückkehrpflicht ebenfalls als rechtens betrachten.
Wir möchten Sie auf einen aktuellen und interessanten TV-Beitrag der hessenschau über Sozialbetrug bei appvermittelten Fahrdiensten aufmerksam machen. Was auf den ersten Blick nach günstiger Mobilität aussieht, offenbart bei genauerem Hinsehen tiefgreifende Fragen zu Fairness, Regulierung und Zukunftssicherheit unserer Branche. Gerade für Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich umfassend zu informieren, Position zu beziehen und gemeinsam starke Interessenvertretung zu gestalten. Wer die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Entwicklungen im Wettbewerb mit plattformbasierten Mietwagenanbietern verstehen will, braucht einen starken Verband an seiner Seite. Nutzen Sie die Chance, sich zu informieren und Ihre Branche aktiv
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der neue Taxentarif für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - dieser tritt am 1. Juni 2026 in Kraft - nunmehr freigegeben ist und damit Werkstatttermine vereinbart werden können.
Die aktuelle ZDF-Recherche wirft ein Schlaglicht auf die gravierenden Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen – von Preisgestaltung und Wettbewerbsbedingungen bis hin zu den komplexen Herausforderungen des Personenbeförderungsrechts. Was auf den ersten Blick nach günstiger Mobilität aussieht, offenbart bei genauerem Hinsehen tiefgreifende Fragen zu Fairness, Regulierung und Zukunftssicherheit unserer Branche. Gerade für Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich umfassend zu informieren, Position zu beziehen und gemeinsam starke Interessenvertretung zu gestalten. Wer die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Entwicklungen im Wettbewerb mit plattformbasierten Mietwagenanbietern verstehen will, braucht einen starken Verband an seiner Seite. Nutzen Sie
Uns erreichte heute eine Nachricht mit einer interessanten Webinarreihe zum Thema Schülerbeförderung. Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer, die mehr über die Webinarreihe erfahren möchten, können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden. Telefon: 0761/70523-0 E-Mail: verband@vv-baden.de Für bestehende Mitglieder ist die Webinarreihe geschlossenen Mitgliederbereich zugänglich.
Uns erreichte ein Katalog mit Fahrzeugangeboten der Auto-Fiegl GmbH. Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer, die mehr über die Fahrzeugangebote erfahren möchten, können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden. Telefon: 0761/70523-0 E-Mail: verband@vv-baden.de Für bestehende Mitglieder ist der Katalog im geschlossenen Mitgliederbereich abrufbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über einen aktuellen offenen Brief informieren, den der Bundesverband Taxi und Mietwagen gemeinsam mit weiteren führenden Verbänden der Transport- und Mobilitätswirtschaft an den Bundeskanzler gerichtet hat. Nähere Informationen finden Sie im angehängten Brief. 10042026_Offener-Brief-an-den-Bundeskanzler_Verkehrsbranche_Final.pdf
Die Stadt Heidelberg hat die Sondervereinbarung ab dem 1.1.2026 genehmigt, so dass im Pflichtfahrgebiet der Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewährt werden muss. Für Mitglieder ist die Sondervereinbarung im geschlossenen Mitgliederbereich zugänglich. Interessierte Unternehmen können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden.
Unsere Mitglieder haben wir heute darüber informiert, dass die KNAPPSCHAFT Änderungen am Genehmigungsverfahren vorgenommen hat. Interessierte Nichtmitglieder können sich gerne in der Verbandsgeschäftsstelle melden. Anbei finden Sie unsere Kontaktdaten. E-Mail: verband@vv-baden.de Telefon: 0761 70523-0