26 Sep. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Lörrach genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:32+01:00September 26th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Lörrach die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

09 Sep. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:17+01:00September 9th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ortenaukreis die Sondervereinbarung zum 09.09.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

29 Aug. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Freudenstadt genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:01+01:00August 29th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Freudenstadt die Sondervereinbarung zum 12.08.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

28 Aug. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Konstanz genehmigt

Von |2025-02-10T08:49:44+01:00August 28th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Konstanz die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

13 Aug. 2024

Ergänzungsvertrag mit IKK Classic und der BKK über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten mit feststehendem Rollstuhl

Von |2025-02-10T08:48:38+01:00August 13th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Sehr geehrte Mitglieder, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es uns gelungen ist, mit der IKK classic und dem BKK-Landesverband Baden-Württemberg erstmals einen Vertrag über den Transport nicht umsetzbarer Rollstühle abzuschließen. Ein kurzer Einblick in die Konditionen: Die Vereinbarung sieht zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle vor, zwischen denen sich die Taxi- und Mietwagenunternehmer entscheiden können: Variante Grundpreis und Streckentarif Grundpreis für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs                    25,00 Euro Streckentarif je gefahrener Kilometer                                                  1,75 Euro Variante Kurzstreckenpauschale und Streckentarif Pauschale incl. der ersten 15 gefahrenen Kilometer                      50,00 Euro Streckentarif je gefahrener Kilometer (ab Kilometer

12 Aug. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis genehmigt

Von |2025-02-10T08:48:18+01:00August 12th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Sondervereinbarung zum 12.08.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

07 Aug. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Waldshut genehmigt

Von |2025-02-10T08:48:00+01:00August 7th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Waldshut die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits